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Hinter jedem Tor, jeder Auslosung und jeder Platzverweisung im DFB-Pokal steht ein Dokument, das die wenigsten Fans je gelesen haben: die DFB-Pokal Durchführungsbestimmungen. Auf 82 Seiten regelt der Deutsche Fußball-Bund minutiös, wie der Wettbewerb organisiert, durchgeführt und kontrolliert wird — von den Teilnahmevoraussetzungen über die Auslosung bis hin zu Strafen bei Fehlverhalten. Für die Saison 2025/26 liegt eine aktualisierte Fassung vor, die alle relevanten Regeländerungen der jüngsten DFB-Bundestage berücksichtigt.
Die Durchführungsbestimmungen sind das juristische Rückgrat des DFB-Pokals. Während der durchschnittliche Fan den Wettbewerb als K.-o.-Turnier mit 64 Teams kennt, offenbart das Regelwerk die Komplexität dahinter: Wie werden die Lostöpfe gebildet? Wer hat Heimrecht? Welche technischen Standards müssen Stadien erfüllen? Und was passiert, wenn ein Verein seine Kadermeldung verspätet einreicht? Dieser Artikel fasst die wichtigsten Inhalte des Dokuments zusammen und erklärt, warum die Bestimmungen auch für Fans relevant sind.
Aufbau des Dokuments
Die Durchführungsbestimmungen des DFB-Pokals 2025/26 gliedern sich in mehrere klar strukturierte Kapitel, die den gesamten Wettbewerb von der Teilnahme bis zur Nachbereitung abdecken. Das Dokument beginnt mit den allgemeinen Bestimmungen, die den Geltungsbereich und die grundlegenden Prinzipien des Wettbewerbs definieren. Hier wird festgelegt, dass der DFB-Pokal als K.-o.-Wettbewerb mit Hin-und-Rückspiel-Regelung in den ersten Runden (sofern vorgesehen) und als Einzelspiel ab einer festgelegten Runde ausgetragen wird.
Das zweite Kapitel behandelt die Teilnahmevoraussetzungen. Hier ist detailliert beschrieben, welche Vereine am DFB-Pokal teilnehmen dürfen, wie die Qualifikation über die Landespokalwettbewerbe funktioniert und welche Auflagen hinsichtlich Lizenzierung, Stadioninfrastruktur und Sicherheitskonzepten zu erfüllen sind. Für Amateurvereine, die über den Landespokalsieg in den DFB-Pokal einziehen, sind diese Anforderungen oft eine erhebliche Hürde — aber auch ein Anreiz, die eigene Infrastruktur zu professionalisieren.
Die Kapitel zur Auslosung und zum Spielbetrieb bilden das Herzstück des Dokuments. Sie regeln die Zusammensetzung der Lostöpfe, die Kriterien für Heimrecht und Tausch des Heimrechts, die Anstoßzeiten und die Koordination mit dem Rahmenterminkalender der DFL. Besonders interessant ist die Regelung zum Heimrecht: Grundsätzlich hat der erstgezogene Verein Heimrecht, doch es gibt Ausnahmen, etwa wenn das Stadion des gezogenen Heimteams die Mindestanforderungen nicht erfüllt.
Ein umfangreicher Abschnitt widmet sich den TV-Produktionsrichtlinien. Der DFB legt hier fest, welche technischen Standards die Fernsehübertragungen erfüllen müssen, wie viele Kameras mindestens eingesetzt werden und welche Rechte und Pflichten die beteiligten Medienunternehmen haben. Diese Regelungen sind im Kontext der neuen TV-Rechte-Vergabe für 2026/27 bis 2029/30 besonders relevant, da sich die Anforderungen mit jedem neuen Vertragszyklus weiterentwickeln.
Die abschließenden Kapitel behandeln Disziplinarmaßnahmen, Protestverfahren und Sonderregelungen. Hier finden sich die Strafen für Regelverstöße — von Geldstrafen bei verspäteter Kadermeldung bis hin zum Ausschluss aus dem Wettbewerb bei schwerwiegenden Vergehen. Auch die Regelungen zu Pyrotechnik, Zuschauervorfällen und Sicherheitskonzepten sind hier verankert. Für Vereine ist dieses Kapitel besonders sensibel, da Verstöße nicht nur sportliche, sondern auch erhebliche finanzielle Konsequenzen haben können.
Wichtige Paragraphen im Detail
Auslosung und Lostöpfe
Die Auslosung des DFB-Pokals folgt einem System, das die Balance zwischen sportlicher Fairness und attraktiven Begegnungen wahren soll. Die Durchführungsbestimmungen definieren zwei Lostöpfe: Topf 1 enthält die Amateurvereine und unterklassigen Mannschaften, Topf 2 die Bundesligisten und Zweitligisten. In der 1. Runde wird jeweils ein Team aus Topf 1 gegen ein Team aus Topf 2 gelost, was garantiert, dass jeder Amateur auf einen Profiverein trifft. Ab der 2. Runde wird ohne Lostopf-Trennung ausgelost. Das Heimrecht liegt bei der erstgezogenen Mannschaft — in der 1. Runde also stets beim Amateurverein, was den David-gegen-Goliath-Charakter des Wettbewerbs unterstreicht.
Heimrecht und Tausch
Das Heimrecht ist ein zentrales Thema in den Durchführungsbestimmungen, da es erhebliche finanzielle und sportliche Auswirkungen hat. Grundsätzlich gilt: Das erstgezogene Team spielt zu Hause. Ein Tausch des Heimrechts ist möglich, erfordert aber die Zustimmung beider Vereine und des DFB. Häufigster Grund für einen Tausch ist eine unzureichende Stadioninfrastruktur — wenn das Stadion des Heimvereins die Mindestanforderungen an Kapazität, Sicherheit oder TV-Produktion nicht erfüllt. In solchen Fällen kann das Spiel an einen neutralen Ort verlegt oder das Heimrecht getauscht werden.Heimrecht im DFB-Pokal:
1. Runde: Amateurverein hat automatisch Heimrecht. Ab 2. Runde: erstgezogener Verein. Tausch bei unzureichender Infrastruktur möglich. Halbfinale: reguläre Auslosung. Finale: neutraler Ort (Olympiastadion Berlin).
TV-Produktion und Medienrechte
Die Durchführungsbestimmungen enthalten detaillierte Vorgaben für die TV-Produktion. Für jede Runde sind Mindeststandards festgelegt: Die Anzahl der Kameras steigt mit jeder Runde, ebenso die Anforderungen an die Grafik-Einblendungen, Wiederholungen und die Einbindung des VAR-Signals. Vereine sind verpflichtet, den TV-Produktionsteams Zugang zu bestimmten Bereichen des Stadions zu gewähren — von der Seitenlinie über den Innenraum bis hin zu den Umkleidekabinen für Vorher-Nachher-Interviews.
Strafen und Disziplinarverfahren
Das Strafenregister der Durchführungsbestimmungen ist umfangreich und differenziert. Verstöße gegen die Kadermeldepflicht, verspätete Einreichung von Sicherheitskonzepten oder die Nichteinhaltung von TV-Produktionsanforderungen können mit Geldstrafen von mehreren Tausend Euro geahndet werden. Bei schwerwiegenden Vergehen — etwa dem Einsatz nicht spielberechtigter Spieler — droht der Ausschluss aus dem laufenden Wettbewerb. Zuschauervorfälle wie Pyrotechnik oder Platzstürme werden ebenfalls nach einem festgelegten Strafkatalog geahndet, wobei Wiederholungstäter mit verschärften Sanktionen rechnen müssen.
Besonders bemerkenswert ist die Regelung zu Protestverfahren: Vereine können innerhalb einer festgelegten Frist gegen Entscheidungen des Schiedsrichterteams oder des DFB Protest einlegen. Die Durchführungsbestimmungen definieren exakt, welche Gründe einen Protest rechtfertigen, welche Fristen gelten und welches Gremium über den Protest entscheidet. In der Praxis sind erfolgreiche Proteste selten, aber die Möglichkeit ihrer Einreichung ist ein wichtiges Element des Rechtsschutzes.
Local-Player-Regelung und Kadermeldung
Eine der weniger bekannten, aber für die Nachwuchsförderung bedeutsamen Regelungen in den Durchführungsbestimmungen betrifft die Local-Player-Vorschrift. Diese Regelung verpflichtet teilnehmende Vereine, eine bestimmte Anzahl von Spielern im Kader zu führen, die ihre fußballerische Ausbildung ganz oder teilweise in der Jugendabteilung des eigenen Vereins oder eines Vereins desselben Landesverbandes durchlaufen haben.
Die Local-Player-Regelung zielt darauf ab, die Nachwuchsarbeit der Vereine zu stärken und sicherzustellen, dass lokale Talente im Profifußball eine realistische Perspektive behalten. Für den DFB-Pokal bedeutet dies konkret: In der Kadermeldung für jedes Pokalspiel müssen Vereine nachweisen, dass die Local-Player-Quoten erfüllt sind. Die genaue Anzahl der geforderten Local Player variiert je nach Liga-Zugehörigkeit des Vereins und wird in den Durchführungsbestimmungen in einer eigenen Tabelle aufgeführt.
Die Kadermeldung selbst ist ein formalisierter Prozess, der innerhalb einer festgelegten Frist vor dem jeweiligen Spiel abgeschlossen sein muss. Der Kader wird dem DFB elektronisch übermittelt und enthält neben den Spielernamen auch deren Spielberechtigung, Rückennummern und den Local-Player-Status. Verspätete oder fehlerhafte Kadermeldungen können mit Geldstrafen belegt werden — im Extremfall sogar mit dem Verlust des Spiels durch Wertung.Die Local-Player-Regelung ist ein Instrument der Nachwuchsförderung: Vereine müssen in ihrem Pokalkader eine Mindestanzahl lokal ausgebildeter Spieler führen — ein Anreiz für langfristige Jugendarbeit.
Wo findet man das Dokument?
Die DFB-Pokal Durchführungsbestimmungen 2025/26 sind als PDF-Dokument öffentlich zugänglich. Der DFB stellt das Regelwerk über seine offiziellen Kanäle zur Verfügung, wobei es auch auf den Webseiten einzelner Vereine zu finden ist, die es für ihre Mitglieder und Funktionäre bereithalten. Das Dokument umfasst 82 Seiten und ist in deutscher Sprache verfasst.Download-Hinweis:
Die aktuellen Durchführungsbestimmungen können unter anderem über die Website des 1. FC Heidenheim heruntergeladen werden: DFB-Pokal Durchführungsbestimmungen 2025/26 (PDF). Alternativ sind sie über dfb.de im Bereich Wettbewerbsinformationen abrufbar.
Die Durchführungsbestimmungen werden in der Regel zu Beginn jeder Saison aktualisiert und an die Vereine verteilt. Änderungen gegenüber der Vorsaison werden nicht immer explizit gekennzeichnet, weshalb ein aufmerksames Lesen ratsam ist — insbesondere für Vereinsfunktionäre, die sicherstellen müssen, dass ihr Klub alle Auflagen erfüllt. Die Aktualisierung folgt den Beschlüssen des DFB-Bundestages und berücksichtigt auch Änderungen der IFAB-Spielregeln sowie neue UEFA- und FIFA-Vorgaben, soweit sie auf den nationalen Pokalwettbewerb anwendbar sind.
Für Fans, die nicht das gesamte 82-seitige Dokument lesen möchten, bietet der DFB auf seiner Website eine FAQ-Sektion an, die die häufigsten Fragen zu Format, Regeln und Teilnahmevoraussetzungen beantwortet. Diese FAQ ist allerdings deutlich weniger detailliert als die Durchführungsbestimmungen selbst und eignet sich eher als Einstieg denn als umfassende Referenz.